201729.06.

Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung vorerst aus

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 22.06.2017 hat die Bundesnetzagentur die logischen Konsequenzen gezogen und die Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. Dazu die BNetzA: Mitteilung zur Speicherverpflichtung nach § 113b TKG Die Erbringer öffentlich zugänglicher Telefondienste und Internetzugangsdienste sind gemäß § 113b TKG zur Speicherung der dort genannten Verkehrsdaten ab dem 01.07.2017…

201726.06.

OVG NRW: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht

Die verdachtsunabhängige, flächendeckende Speicherung von IP-Adressen, zu der Internetprovider ab dem 1. Juli 2017 gemäß des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vom Dezember 2015 verpflichtet sind, sei nicht mit Unionsrecht vereinbar. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, Beschluss v. 22.06.2017 – Az. 13 B 238/17) im Eilverfahren, das der Internetprovider SpaceNet AG mit der Unterstützung des Verbandes…

201517.10.

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Am 16.10.2015 hat der Bundestag trotz massiver Kritik von Datenschützern, Juristen und Teilen der Bevölkerung die Vorratsdatenspeicherung mit 404 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen und 148 Nein-Stimmen beschlossen. Meine Bedenken gegen das Gesetz habe ich im Blog schon mehrfach erläutert: Warum wir keine Vorratsdatenspeicherung brauchen und Kritik am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Entsprechende Gesetze wurden bereits von den…

201513.06.

Kritik am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Update (15.06.2015): Ende letzter Woche hat das belgische Verfassungsgericht die nationale Regelung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt (Urteil im Volltext in deutscher Sprache; siehe dazu auch netzpolitik.org). Eine entsprechende Entscheidung zur deutschen Regelung ist auch vom Bundesverfassungsgericht zu erhoffen. Relativ kurz nach dem Amoklauf von Paris und den ersten Forderungen nach einer Vorratsdatenspeicherung…

201520.03.

Warum wir keine Vorratsdatenspeicherung brauchen

Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (“VDS”) ist in Deutschland unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich; und das ist auch gut so. Das Risiko von Einzelattentaten Krimineller kann nicht die vollständige Überwachung aller Bürger auf Vorrat rechtfertigen. Das sollte sich eigentlich von selbst verstehen… Denjenigen, die das nicht so sehen, sei hier dringend die (nochmalige) Lektüre von…