Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Aachen - Gründung, Investoren und M&A

Wir beraten unsere Mandanten seit Jahren in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, von der Gründung des Unternehmens, über den Einstieg von Investoren bis hin zum Exit, beispielsweise durch Unternehmensverkauf im Wege des Asset Deals oder Sharedeals und/oder dem Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen im Wege einer Verschmelzung.

Mit Ihnen gemeinsam ermitteln wir bei der Gründung die Gesellschaftsform, durch die sich die Ziele Ihres Unternehmens am effizientesten und sichersten realisieren lassen. Wir begleiten Ihr Unternehmen bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation und der einschlägigen Vertragstexte. Dies beinhaltet nicht nur den Entwurf eines Gesellschaftsvertrages, der die unterschiedlichen Interessen der Gesellschafter angemessen adressiert.

Die Beratung umfasst vielmehr, sofern gewünscht, auch zum Beispiel die Bestellung von Geschäftsführern, das Abhalten von Gesellschafterversammlungen und den Abschluss von speziellen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft sowie der Gesellschafter untereinander.

Gesellschaftsverträge

Gesellschaftsverträge schaffen die Basis für eine geordnete und konstruktive Zusammenarbeit. Gesellschaften sind in der Regel auf lange Zeit und auf ein stetiges positives Wachstum ausgelegt. Daher müssen bereits bei Unternehmensgründung Bestimmungen getroffen werden, zum Beispiel für:

    • Gegenstand und Ziele des Unternehmens
    • Beiträge und Zahlungsverpflichtungen der Gesellschafter
    • Die Bestellung des/r Geschäftsführers
    • Leitlinien für die Geschäftsführung und die Mitbestimmung der Gesellschafter
    • Gewinnverwendung
    • Veräußerung von Anteilen und Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter

Unternehmenskauf

Auch der Unternehmenskauf ist Teil unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung. Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Vorbereitung der Transaktion:
    • Vorbereitung und Verhandlung von Letters of Intent und Vertraulichkeitsvereinbarungen
    • Analyse und Erstbewertung rechtlicher Strukturen und Risiken bei dem Zielunternehmen
    • Erstellung eines Anforderungsprofils für die rechtliche Due Diligence
    • Durchführung der rechtlichen Due Diligence
    • Ggf. Einbindung und Überwachung von Kooperationspartnern für die Durchführung der Due Diligence in spezifischen rechtlichen Sondergebiete
  • Durchführung der Transaktion:
    • Erstellung und Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags (als Share-Deal oder Asset-Deal)
    • Erstellung eines Step-Plans für die Durchführung der Transaktion
    • Vorbereitung der erforderlichen Dokumentation
    • Überwachung der Durchführung

Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung

Wir beraten Sie bei der Planung, Vorbereitung, Strukturierung und Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen, insbesondere bei:

  • Umwandlungen
  • Ausgründungen
  • Unternehmenszusammenschlüssen
  • Kapitalerhöhungen
  • Konzerninterne Umstrukturierung

Wir beraten Sie dahingehend, wie Sie die gewünschten Ergebnisse am besten und schnellsten erzielen. Dies beinhaltet nicht zuletzt eine bewusste Planung die sicherstellt, dass Mobilien, Immobilien, Rechte und sonstige Wirtschaftsgüter so verwaltet und geordnet werden, dass sie ihren Zweck optimal erfüllen können.

Venture Capital

Venture Capital Verträgen stellen eine besondere Form der Unternehmensverträge dar. Sie bringen häufig zwei sehr unterschiedliche Partner zusammen: Ein qualifiziertes Team von Gründern auf der einen Seite und erfahrene Investoren auf der anderen Seite. Diese schließen sich zusammen, um eine innovative Idee bzw. ein innovatives Projekt zu verwirklichen.

Venture Capital Verträge dienen dazu, diese unterschiedlichen Partner auf produktive Art und Weise zusammen zu bringen und so die Realisierung des Projektes zu fördern.

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Gesellschaftsform, durch die sich die Ziele Ihres Unternehmens am effizentesten und sichersten realisieren lassen.