Am 20.01.2021 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetzes als Ministerverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen. Die Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft und ist bis zum 15. März 2021 befristet. Als Ausgangslage und Lösungsansatz formuliert der Verordnungsgeber wie…