Viele Unternehmen dulden die Nutzung von Messengerdiensten auf Diensthandys. Dabei können Dienste wie WhatsApp Haftungsrisiken für Unternehmen darstellen. Rechtlich ergeben sich sowohl arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche als auch urheberrechtliche Herausforderungen. Arbeitsrechtliche Aspekte: Nutzungspflicht im Arbeitsverhältnis Während die Weisung des Arbeitgebers zur Nutzung von Messengern auf bereitgestellten Diensthandys grundsätzlich auch vom Direktionsrecht des § 106 GewO umfasst ist,…