201729.06.

Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung vorerst aus

Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW vom 22.06.2017 hat die Bundesnetzagentur die logischen Konsequenzen gezogen und die Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. Dazu die BNetzA: Mitteilung zur Speicherverpflichtung nach § 113b TKG Die Erbringer öffentlich zugänglicher Telefondienste und Internetzugangsdienste sind gemäß § 113b TKG zur Speicherung der dort genannten Verkehrsdaten ab dem 01.07.2017…