201717.10.

Offenes WLAN und Störerhaftung – Die Reform des Telemediengesetzes (TMG)

Mit Inkrafttreten der letzten Änderung des Telemediengesetzes zum 13. Oktober 2017 wurde WLAN-Betreibern (Diensteanbieter i.S.d. § 2 S.1 Nr. 1 TMG) die Öffnung des eigenen Netzwerks zur Nutzung durch Dritte erleichtert. Das bisher noch bestehende Kostenrisiko im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung durch einen Dritten über den eigenen Anschluss wird durch die Reform auf eine auf…