201609.02.

AG Potsdam: Unterlassungsanspruch gegen Flugdrohne mit Kamera

In einer aktuellen Entscheidung hat das Amtsgerichts Potsdam (Urteil vom 16. April 2015 – Az. 37 C 454/13) einen Drohnenpilot verurteilt, es zu unterlassen, mit einer Flugdrohne samt Kamera das Grundstück seines Nachbarn zu überfliegen. Der Kläger ist Alleineigentümer eines Grundstücks, das durch eine hohe Hecke vor Einsicht von den Nachbargrundstücken geschützt ist. Eines Tages…