Viele Unternehmen dulden die Nutzung von Messengerdiensten auf Diensthandys. Dabei können Dienste wie WhatsApp Haftungsrisiken für Unternehmen darstellen. Rechtlich ergeben sich sowohl arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche als auch urheberrechtliche Herausforderungen. Arbeitsrechtliche Aspekte: Nutzungspflicht im Arbeitsverhältnis Während die Weisung des Arbeitgebers zur Nutzung von Messengern auf bereitgestellten Diensthandys grundsätzlich auch vom Direktionsrecht des § 106 GewO umfasst ist,…
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers
In einem aktuellen Beschluss (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016, Az. – 1 ABR 7/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass dem Betriebsrat bei der Ausgestaltung der betriebseigenen Facebook-Seite ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Dieses Mitbestimmungsrecht leite sich aus der Möglichkeit der Facebook-Nutzer ab, Beiträge zu verfassen und auf der Facebook-Seite zu veröffentlichen, welche sich nach ihrem Inhalt auf…