201631.08.

BGH: Online-Verkäufer trifft Überwachungs- und Prüfungspflicht – Haftung für nicht selbst gemachte Angebotsangaben

Aus zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geht hervor, dass Online-Händler, die ihre Produkte beispielsweise auf Amazon-Marketplace anbieten, auch für solche Angaben haften, die sie nicht selbst gemacht haben (BGH, Urteil vom 03.03.2016 – I ZR 110/15; I ZR 140/14). Die Händler trifft eine Überwachungs- und Prüfungspflicht, nach der sie ihre Angebote regelmäßig auf mögliche Veränderungen…