201830.01.

Neuer Auskunftsanspruch über Bestandsdaten bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach dem TMG

Im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das seit dem 01.01.2018 sozialen Netzwerke ab einer Mitgliederzahl von zwei Millionen Nutzern im Inland umfangreiche Pflichten auferlegt, wurde auch eine Gesetzesänderung im Telemediengesetz (TMG) umgesetzt. Durch die Einfügung des § 14 Abs. 3 – 5 TMG wird bei Vorliegen einer Rechtsverletzung an Persönlichkeitsrechten ein Verfahren zur Herausgabe von Bestandsdaten…