201404.11.

BGH zu unwirksamen Klauseln in Mobilfunk-AGB

Nach einer neuen Entscheidung des BGH (Urteil vom 9.10.2014, Az.: III ZR 32/14) sind Klauseln in AGB, die ein zu hohes Pfand für die Überlassung einer SIM-Karte sowie zusätzliche Gebühren für die Zusendung einer Rechnung in Papierform begründen, unwirksam.

In den Leitsätzen führt das Gericht aus:

a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein “Pfand” in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als “pauschalierter Schadensersatz” einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem
Zustand zurücksendet, ist unwirksam.
b) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zurBereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenf alls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt.