Das Landgericht Duisburg (Urteil vom 25.07.2014 – 22 O 102/12) hat entschieden, dass ein Host-Provider Schadensersatz für eine zerstörte Webseite leisten muss, wenn der Host-Provider kein Backup der Webseite vorgehalten hat. Das Gericht stellte fest, dass die Pflicht zur Erstellung von Backups als “ungeschriebene” Nebenpflicht aus dem Hostingvertrag der Parteien resuliert. Erstaunenswert ist in diesem…