201413.08.

Zerstörte Webseite: Host-Provider haftet auf Schadensersatz

Das Landgericht Duisburg (Urteil vom 25.07.2014 – 22 O 102/12) hat entschieden, dass ein Host-Provider Schadensersatz für eine zerstörte Webseite leisten muss, wenn der Host-Provider kein Backup der Webseite vorgehalten hat.

Das Gericht stellte fest, dass die Pflicht zur Erstellung von Backups als “ungeschriebene” Nebenpflicht aus dem Hostingvertrag der Parteien resuliert. Erstaunenswert ist in diesem Zusammenhang dass das Landgericht die Summe des Schadensersatzanspruchs minderte, weil es von einer Nutzungsdauer von acht Jahren für eine Website ausging.

Ob die Annahme von Abnutzungs- oder Verschleißerscheinungen bei einer Webseite sachgerecht ist erscheint dabei mehr als fragwürdig.