Im Rahmen der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes und verschiedener Einzelgesetze an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Bundestag am 28.06.2019 einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der künftig Kleinbetriebe entlasten soll. Nach dem Gesetzesentwurf soll die maßgebliche Beschäftigtenanzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist von 10 auf 20 angehoben werden. Der Gesetzentwurf spricht in seiner Beschlussempfehlung von einer…