Gesetzesentwurf zu Datenschutzbeauftragten in Kleinbetrieben
Im Rahmen der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes und verschiedener Einzelgesetze an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) hat der Bundestag am 28.06.2019 einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der künftig Kleinbetriebe entlasten soll. Nach dem Gesetzesentwurf soll die maßgebliche Beschäftigtenanzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist von 10 auf 20 angehoben werden. Der Gesetzentwurf spricht in seiner Beschlussempfehlung von einer Entbürokratisierung. Dabei handelt es sich tatsächlich lediglich um eine Nebelkerze, da mit der Regelung genau eine Pflicht der DS-GVO entfällt, die Bestellung eines DSB unter 20 Mitarbeitern, alle anderen Pflichten bleiben bestehen.
Datenschutzrechtler und viele Stimmen in der Politik sehen in dem Gesetzesentwurf deshalb zu Recht vielmehr eine Gefahr für alle Betroffenenrechte. So könnten durch die Entlastung bei den ohnehin teilweise nur rudimentär informierten Kleinbetrieben noch größere Unsicherheiten im Umgang mit personenbezogenen Daten entstehen.
Im nächsten Schritt muss das Zustimmungsgesetz durch den Bundesrat abgestimmt werden.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Badr Eddine Adamou