201628.09.

Google Analytics: Neuer Vertrag mit aktualisierten Datenschutzbestimmungen

Google verarbeitet durch das Web-Analyse-Tool Google Analytics personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern im Auftrag des Webseitenbetreibers. Für diese Konstellation, dass ein Dienstleister für seinen Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schreibt das Bundesdatenschutzgesetz zwingend den Abschluss eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung vor, § 11 BDSG.

Nach dem der europäische Gerichtshof das Datentransfer Abkommen Safe Harbor Ende 2015 für ungültig erklärt hat, hat Google nunmehr seine Verträge zu Google Analytics, insbesondere den Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, dieser Rechtsprechung angepasst.

Als Nachfolger von Safe Harbor wurde im Februar 2016 das neue „Privacy Shield“-Abkommen beschlossen, dem Google diesen Sommer beigetreten ist. Neben der Einhaltung der bislang schon geltenden Anforderungen an die datenschutzkonforme Nutzung von Google Analytics (IP-Anonymisierung, Information per Datenschutzerklärung, Opt-Out) empfehlen wir, den aktualisierten Vertrag mit Google abzuschließen.

Der aktualisierte Vertrag inkl. Anleitung kann hier heruntergeladen werden.