201720.06.

EuGH: Bereitstellung und Betreiben von Filesharing-Plattform kann Urheberrechtsverletzung sein

Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke kann gem. eines aktuellen Urteils des EuGH (Urteil v. 14.06.2017 – Az.: C‑610/15) eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Selbst wenn die betreffenden Werke von den Nutzern der Plattform online gestellt würden, nehme der Betreiber der Plattform bei der Zurverfügungstellung eine zentrale Rolle ein. Das Urteil reiht sich in eine Serie von Entscheidungen des EuGH ein, die schon in den Verhandlungen zu den Fällen “Svensson” und “BestWater International” den Begriff der “öffentlichen Wiedergabe” und damit bereits zuvor die urheberrechtliche Verantwortung von Linksetzenden ausweitete.

Die Internetzugangsanbieter Ziggo und XS4ALL wurden von dem niederländischen Verband “Stichting Brein”, der die urheberrechtlichen Interessen von Rechteinhabern in den Niederlanden wahrnimmt, aufgefordert, die Domainnamen und die IP-Adressen von The Pirate Bay zu sperren. Nachdem die erste Instanz dem Verband und die zweite Instanz den Internetzugangsanbietern Recht gegeben hatte, legte der oberste Gerichtshof in den Niederlanden (Hoge Raad) dem EuGH eine Frage zur Auslegung des Begriffs “öffentliche Wiedergabe” vor und erhielt diese abschließende Beurteilung. Vor dem Hintergrund der bisherigen Urteile zur Linkhaftung ist diese erneute Ausweitung der urheberrechtlichen Verantwortung nicht überraschend.

Der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ sei nämlich dahin auszulegen, dass er unter Umständen die Bereitstellung und das Betreiben einer Filesharing-Plattform im Internet erfasst, die durch die Indexierung von Metadaten zu geschützten Werken und durch das Anbieten einer Suchmaschine den Nutzern dieser Plattform ermöglicht, diese Werke aufzufinden und sie im Rahmen eines “Peer-to-peer”-Netzes zu teilen.

Um eine derartige Filesharing-Plattform handelte es sich bei der streitgegenständlichen Webseite, The Pirate Bay. Filesharing-Plattformen bieten Dateien selbst nicht an, sondern stellen lediglich Links bzw. Downloads von Dateien bereit, die einen dezentralen Download von Dateien ermöglichen, die von anderen Nutzern der Plattform angeboten werden. Die Plattform indexiert diese sog. Torrent-Dateien, sodass diese leichter aufgefunden und heruntergeladen werden können. The Pirate Bay bietet zudem eine interne Suchmaschine an, der die Ergebnisse nach ihrer Art, ihrem Genre oder nach ihrer Beliebtheit in Kategorien unterteilt und sortiert. Zudem haben die Betreiber von The Pirate Bay ein System implementiert, das durch ein Meldeverfahren ein zügiges Löschen von veralteten oder fehlerhaften Torrent-Dateien ermöglicht und den Betreibern erlaubt, Inhalte zu filtern.