Am 2. Dezember 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Urteil C-492/23 („Russmedia“) eine grundlegende Entscheidung zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Betreibern von Online-Marktplätzen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob und in welchem Umfang Plattformbetreiber für personenbezogene – insbesondere sensible – Daten haften, die Nutzer in Anzeigen veröffentlichen. Executive Summary Der EuGH stellt klar,…