Vertragsgestaltung für agile Softwareprojekte
Wir bedanken uns bei SE-Consulting für die Einladung zum Tagesworkshop “Scrum in a Nutshell”, der am 9. Dezember 2014 im Kölner Mediapark stattfand.
Scrum ist eine agile Arbeitsmethode, die es ermöglicht, Produkte und Dienstleistungen schneller und effizienter zu entwickeln. Grundsätzlich kann Scrum für die Entwicklung jedes Produktes und jeder Dienstleistung angewendet werden, wobei sie derzeit hauptsächlich im Rahmen von Softwareprojekten eingesetzt wird. Dabei ist das Scrummodell sowohl durch Selbstorganisation des Teams als auch durch das Bestreben der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Prozesse und des Produkts geprägt.
Diese agile Arbeitsmethode stellt auch für die Vertragsgestaltung eine neue Herausforderung dar. Zwar werden agile Softwareprojekte grundsätzlich als Werkvertrag eingeordnet. Anders als bei klassischen IT-Projekten bestehen jedoch im Vorhinein keine detaillierten Anforderungen an die Software, die dann über ein Pflichtenheft abgearbeitet werden (sog. Wasserfallmodell).
Vielmehr sind die Anforderungen an die Software von einer sog. Product Vision ausgehend einer fortlaufenden Anpassung unterworfen. Die Anforderungen an die Software werden in ein Product Backlog aufgenommen, das während des Projektzeitraums laufend aktualisiert bzw. angepasst wird. Das Product Backlog verändert sich also iterativ zusammen mit dem Produkt. Die Anforderungen werden dann in kurzen Intervallen, sog. Sprints, iterativ und inkrementell umgesetzt. Anforderungen mit der höchsten Priorität werden als erste in den Sprints umgesetzt. Am Ende eines Sprints steht dann die Lieferung eines fertigen Teilprodukts. Auch die Verantwortlichkeiten und die Organisation der Projektmitglieder unterscheidet sich von klassichen Modellen. Product Owner, ScrumMaster und Developer-Team bestimmen das Geschehen und arbeiten empirisch, inkrementell und iterativ.
Wir freuen uns über spannende agile Softwareprojekte, bei denen wir Sie gerne vertragsrechtlich und strategisch beraten.