Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH vom 8.9.2016, Az.C -160/15) kann bereits das Setzen eines Hyperlinks auf der eigenen Webseite, der auf urheberrechtsverletzende Inhalte einer anderen Seite führt, einen eigenen Verstoß gegen Urheberrecht darstellen und damit die Haftung des „Link-Setzers“ begründen. Entschieden wurde über einen Fall aus den Niederlanden. Der Kläger, der…