Die Unterstützung des Auftragsverarbeiters bei der Erfüllung der Betroffenenrechte des Verantwortlichen (vgl. Art. 12-22 DSGVO) wie beispielweise das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) der personenbezogenen Daten kann für den Auftragsverarbeiter zu Kosten und Aufwendungen führen. Weitere Kosten können auch bei der Ausübung der Kontrollrechte durch den…