201708.02.

Das Carsharinggesetz (CsgG)

Mit einem neuen Gesetzesentwurf wendet sich die Bundesregierung der Förderung von Carsharing-Angeboten zu, um durch Bevorrechtigungen die klima- und umweltfreundlichen Auswirkungen des Carsharing-Konzepts auszuschöpfen und insbesondere die städteplanerischen Vorteile eines solchen Mobilitätsangebotes durch die erhebliche Reduzierung des Parkflächenbedarfs und der erweiterten interkonnektiven Verkehrsnutzungsmöglichkeiten implementieren zu können.

Das Gesetz soll im laufenden Jahr 2017 in Kraft treten.

Maßnahmen

Die geplanten und anreizschaffenden Bevorrechtigungen sind für Parkmöglichkeiten und für das Erheben von Parkgebühren, durch Ermäßigung oder Befreiung der Gebührenpflicht auf öffentlichen Straßen oder Wegen vorgesehen.

Diese Bevorrechtigungen sollen durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) konkretisiert werden. Darin können insbesondere Einzelheiten zu den Anforderungen an deren Inanspruchnahme und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zu Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für Carsharing-Angebote enthalten sein. Außerdem können Verkehrsregelungen zu Gunsten von stationsbasierten Carsharing-Anbietern ermöglicht werden, sofern diese zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums berechtigt sind.

Die Vergabe von Sondernutzungsflächen

Die zuständigen Behörden sollen dazu ermächtigt werden, im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens Sondernutzungsflächen an geeignete Carsharing-Anbieter zu vergeben. Diese sollen zum Zwecke der Nutzung als Stellplätze für stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren zur Verfügung gestellt werden. Die Eignungskriterien sollen gem. § 5 Abs. 4 CsgG-Entwurf durch die Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit dem Ziel festgelegt werden, dass sie geeignet sind,

  • den motorisierten Individualverkehr zu verringern,
  • die Vernetzung mit dem ÖPNV zu ermöglichen und
  • den straßenverkehrsbedingten Schadstoffausstoß zu verringern, insbesondere durch das Vorhalten elektrisch betriebener Fahrzeuge.

Das Auswahlverfahren

Die Bekanntmachung über das vorgesehen Auswahlverfahren muss allen interessierten Unternehmen kostenlos und ohne Registrierung zugänglich gemacht werden. Es wird eine Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Internetseite www.bund.de und im Amtsblatt der Europäischen Union vorgesehen, die Informationen über Ablauf, Anforderungen an die Übermittlung der erforderlichen Dokumente und Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung enthält. Neben umfassenden fortlaufenden Dokumentationspflichten seitens der Behörden sind alle wesentlichen Entscheidungen zu begründen. Für die Erteilung werden nach Beginn des Auswahlverfahrens grundsätzlich drei Monate vorgesehen. Die zuständige Behörde hat jeden nicht berücksichtigten Bewerber unverzüglich in dem jeweils ablehnenden Bescheid über die Gründe für seine Nichtberücksichtigung sowie über den Namen des ausgewählten Bewerbers zu unterrichten.

Wachsende Relevanz: Carsharing-Entwicklung in Deutschland

Entwicklung und wachsende Relevanz von Carsharing-Angeboten

Wachsende Relevanz von Carsharing-Angeboten | Quelle: Bundesverband CarSharing e. V. (bcs)

Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs:

Anfang 2016 waren bei den deutschen Carsharing-Anbietern insgesamt 1.260.000 Carsharing-Kunden registriert (830.000 Kunden bei stationsunabhängigen und 430.000 Kunden bei stationsbasierten Anbietern), denen insgesamt 16.100 Carsharing-Fahrzeuge (7.000 Fahrzeuge bei stationsunabhängigen und 9.100 Fahrzeuge bei stationsbasierten Anbietern) zur Verfügung standen. Der Anstieg zum Vorjahr machte 21,2 % bei den Kunden und 4,5 % bei den Fahrzeugen aus. Damit ergeben sich statistisch 45 Kunden pro stationsbasiertem und 125 Kunden pro stationsunabhängigem Carsharing-Fahrzeug. Im Januar 2016 wurden 537 deutsche Städte und Gemeinden mit mindestens einem Carsharing-Angebot registriert.

Die hohe Dynamik bei der Verbreitung von Carsharing-Angeboten und der damit verbundenen Mobilitätsdienstleistung bewirken, dass diese Zahlen schnell überholt sind.