201402.08.

BGH beschränkt die Geschäftsführerhaftung bei Wettbewerbsverletzungen

Nach einer neuen Entscheidung des BGH (Urteil vom 18.06.2014, Az.: I ZR 242/12 – Geschäftsführerhaftung) genügt die schlichte Kenntnis des Geschäftsführers von Wettbewerbsverletzungen nicht mehr aus, um eine persönliche Haftung zu begründen. Damit gibt der BGH seine frühere Rechtsprechung auf, nach der ein Geschäftsführer bereits dann persönlich für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft haftet, wenn er von…