Neues Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) beschlossen
In seiner Sitzung am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet (BT Drucksache 18/ 12329). Mit seinem Inkrafttreten am 1. März 2018 wird das Gesetz die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung reformieren.
Die derzeit geltenden Schrankenregelungen wurden als zu komplex und verstreut empfunden und enthalten zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe. Um den Anforderungen der Wissenschaft im digitalen Zeitalter zu genügen, wird mit dem Gesetz beabsichtigt, ein übersichtlicheres, einfacher verständliches und leichter auffindbares Regelwerk für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in der Bildung, Wissenschaft und Forschung zu ermöglichen.
Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer von der Universität zu Köln hat auf der Webseite des Instituts für Medienrecht ein informatives Interview zum UrhWissG veröffentlicht, in dem der Anlass, die derzeitige Interessenlage, insbesondere der Universitäten und Verlage, und die möglichen Auswirkungen des Gesetzes beschrieben werden.