201416.10.

Markenrecht: App-Namen sind titelschutzfähig

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 5.9.2014 – 6 U 205/13) sind Namen bzw. Titel von Apps nach § 5 Abs. 3 MarkenG titelschutzfähig. Eine Ausnahme besteht jedoch , ähnlich wie bei Domainstreitigkeiten, bei generischen, rein beschreibenden Begriffen, wie z.B. dem Begriff “Wetter” im streitgegenständlichen Fall. Das Gericht führt dazu in der…