201516.06.

OLG München: Unterlassungsanspruch gegen Google wegen rechtsverletzendem Suchergebnis

Nach einem Beschluss des OLG München (Beschluss vom 27.04.2015, Az.: 18 W 591/15) ist Google verpflichtet, bei Eingabe des Suchworts “Betrugsverdacht” in Kombination mit dem Namen des Antragsgegners einen bestimmten Suchtreffer mit einem Vorschautext, der die Begriffe „Betrugsverdacht“ und „Staatsanwaltschaft ermittelt“ enthält, nicht mehr anzuzeigen und nicht mehr auf die entsprechende Website per Link zu…