201625.10.

Neues im AGB Recht – Textform statt Schriftform – Der neue § 309 Nr. 13 BGB

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes” vom 17. Februar 2016 (BGBl. I 2016, Seite 233) wurde mit Wirkung zum 01. Oktober 2016 die Regelung des § 309 Nr. 13 BGB geändert. Bisher war vorgesehen, dass Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, durch die Anzeigen oder Erklärungen (insbesondere Kündigungen…