201629.08.

BVerfG: Verletzung der Meinungsfreiheit durch unzutreffende Einordnung als Schmähkritik

In seinem Beschluss vom 29.06.2016 (1 BvR 2646/15) hat sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit Fragen zu Meinungsfreiheit und Schmähkritik beschäftigt. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und vertrat als Strafverteidiger den ersten Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereins, gegen den die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung von Spendengeldern eingeleitet hatte. Im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung, an der neben…