201615.12.

LG Hamburg: Haftung für (nicht erkennbare) Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 18.11.2016 – Az. 310 O 402/16c entschieden, dass Webseiten-Betreiber für Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten haften. Nach den Ausführungen des Gerichts trifft den Linksetzenden von mit gewinnerzielungsabsicht betrieben Webangeboten die Pflicht, zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der verlinkten Inhalte vozunehmen. Dies soll anderes als nach bisheriger Rechtslage auch…