201822.01.

Verbot von Entgelten für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel

Mit der Umsetzung des Art. 62 der EU-Richtlinie 2015/2366 (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie) in den § 270a BGB ist die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von bargeldlosen Zahlungsmitteln seit dem 13.01.2018 auch in Deutschland grundsätzlich verboten. Das Verbot des § 270a BGB bezieht sich unabhängig von der Verbrauchereigenschaft des Zahlenden auf Vereinbarungen zur Erhebung von Entgelten…