201611.05.

Offene WLAN-Hotspots: Bundesregierung schafft Störerhaftung ab

Anlässlich einer Vorentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (vom 16. März 2016, Az. C-484/14) hat die Bundesregierung erfreulicherweise die Abschaffung der Störerhaftung für private und neben-gewerbliche Anbieter offener WLAN-Netze angekündigt. Die geplante Änderung des Telemediengesetzes soll bereits im Herbst 2016 in Kraft treten und im Wesentlichen das sog. Provider-Privileg deutlich ausweiten.

Der EuGH-Generalanwalt hatte in seinem Schlussantrag im vorgenannten Verfahren angedeutet, dass die erzwungenen Sicherungsmaßnahmen für offene WLAN-Netze, die gem. eines vorherigen Entwurfs zur Änderung des Telemediengesetzes durch die Anbieter eingehalten werden müssten, europarechtswidrig sein dürften. Diese Sicherungsmaßnahmen sollten neben einer Vorschaltseite, auf der Nutzer zur Erlangung des eigentlichen Zugangs zunächst erklären sollten, sich rechtstreu verhalten zu wollen (Captive Portal), auch “angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff” (§ 8 Abs. 4 des Entwurfs), wie etwa die Verschlüsselung aller übermittelten Daten, umfassen (siehe Blogartikel dazu).

Bisher hatten bspw. Restaurant- und Café-Besitzer häufig von der Einrichtung eines offenen WLAN-Netzes abgesehen, um nicht im Rahmen der Störerhaftung wegen begangener Urheberrechtsverletzungen als “Mitstörer” in Anspruch genommen zu werden. Das Provider-Privileg, geregelt in §§ 7 Abs. 2, 8 und 10 TMG, stellt die Provider von eben dieser Störerhaftung, also von der Verpflichtung frei, die übermittelten Inhalte auf Urheberrechtsverstöße zu untersuchen und sie bei der Feststellung eines Verstoßes nicht zu übermitteln. Mit der Ausweitung des Provider-Privilegs auf private und nebengewerbliche Anbieter von offenen WLAN-Netzen verbleibt lediglich die richterliche Anordnung zur Sperrung eines Nutzers, falls dieser über das offene WLAN-Netz eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Damit wird der Weg für eine flächendeckende Versorgung mit offenen WLAN-Netzen frei gemacht und der Standort Deutschland, allen voran die Bundesregierung, können zeigen, dass für uns das Internet gar nicht mehr so ein befremdliches “Neuland” ist. Die geplante Gesetzesänderung kommt spät; aber besser spät als nie. Für die IT-Wirtschaft ist dies ebenso wie für Gewerbetreibende, die einen zusätzlichen Service anbieten können, ein Gewinn.