201619.10.

EuGH kippt Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente

© Amio Cajander, cc-by-sa-2.0, http://flickr.com/photos/10209472@N03/1854625464

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Deutschlandweit einheitliche Preise für verschreibungspflichtige Medikamente, bisher war dies eine völlige Selbstverständlichkeit in deutschen Apotheken. Den Abnehmern von Medikamenten sollte ein aufwendiger Preisvergleich erspart bleiben, insbesondere im Falle einer regelmäßig vorhanden Krankheit. Das Gesundheitsministerium argumentiere auch, die Preisbindung verhindere zu hohe Preise für Medikamente und halte daher die Krankenkassenbeiträge niedrig. Selbst Online-Apotheken war es seit 2012 nicht gestattet, ihr Angebot mit abweichenden Preisen auszustatten. Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass diese Praxis gegen den freien Warenverkehr in der EU verstößt und auch nicht mit dem Gesundheitsschutz zu rechtfertigen ist (EuGH, Urt. v. 19.10.2016 – Az. C-148/15).

Die Deutsche Parkinson Vereinigung, eine Selbsthilfeorganisation für und von Parkinson-Patienten, und die niederländische Versandapotheke “Doc Morris” waren eine Kooperation eingegangen, die es Mitgliedern der Deutschen Parkinson Vereinigung erlauben sollte, Preisnachlässe für verschreibungspflichtige Parkinson-Medikamente zu erhalten. Die deutsche Wettbewerbszentrale hatte deshalb Klage wegen des Verstoßes gegen die gesetzliche vorgeschriebene Preisbindung eingereicht, die letztlich wegen der europarechtlichen Berührungspunkte dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt wurde.

Dieser entschied, dass die bisherige Regelung den Zugang der Anbieter von verschreibungspflichtigen Medikamenten in anderen EU-Ländern zum deutschen Arzneimittelmarkt erschweren könne. Eine derartige Beschränkung des europäischen Grundsatzes der Warenverkehrsfreiheit könne auch nicht mit dem Schutz von Gesundheit und Leben gerechtfertigt werden, es mangele schon an der zweckmäßigen Geeignetheit dieser Maßnahme.

Die Auswirkungen des Urteils müssen noch genauer beobachtet werden, es ist nämlich eine Rückkehr des deutschen Gesetzgebers zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten denkbar. Der EuGH hatte ein solches Verbot mit der Warenverkehrsfreiheit für vereinbar gehalten.