201727.11.

BGH: Kaufpreiszahlungsanspruch trotz eines erfolgreiches Antrags auf PayPal Käuferschutz

Der BGH hat sich in einer Pressemitteilung zu zwei Entscheidungen in Verfahren geäußert, in denen die rechtlichen Auswirkungen eines erfolgreichen Antrags des Käufers auf den Käuferschutz des Zahlungsdienstes PayPal untersucht wurden.

Der PayPal Käuferschutz kann von Käufern beansprucht werden, die einen Artikel gekauft und die Zahlung über den Zahlungsdienst PayPal vorgenommen haben. Ist die Ware nicht oder nicht der vereinbarten Beschaffenheit entsprechend beim Käufer angekommen und gelingt dem Verkäufer nach der Antragsstellung auf den Käuferschutz nicht der Gegenbeweis, bucht PayPal den gezahlten Betrag auf das Konto des Käufers zurück.

Der BGH hat bezugnehmend auf beide Verfahren entschieden, dass der Zahlungsanspruch eines Verkäufers zunächst erlischt, wenn der vom Käufer über den Zahlungsdienst entrichtete Kaufpreis dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Für den Fall einer Rückbelastung durch einen erfolgreichen Käuferschutzantrags sei jedoch von den Vertragsparteien eine stillschweigende Vereinbarung getroffen worden, die Kaufpreisforderung erneut zu begründen. Eine endgültige Erfüllung der Zahlungsschuld wird erst bei einer vorbehaltlosen Zahlung auf das Verkäuferkonto angenommen. Dies ergebe sich nicht aus der Auslegung des Vertrags mit Rücksicht auf die Interessen aller Vertragsparteien, sondern auch aus den Allgemeinen Geschäftsbedigungen des Zahlungsdienstes PayPal, in denen für solche Fälle zwar der Rechtsweg gegenüber dem Zahlungsdienst selbst ausgeschlossen wird, dahingegen aber konstatiert wird, dass der Käuferschutz nicht beanspruche, die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen den Vertragsparteien zu berühren. Zuletzt hat der BGH festgestellt, der vereinfachte Prüfungsmaßstab des Zahlungsdienstes PayPal könne ohnehin nicht eine sachgerechte Berücksichtigung aller Interessen bei der Beanspruchung von kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechten sicherstellen.

Die Ausführungen des BGH zum Käuferschutz des Zahlungsdienstes PayPal sind nicht überraschend. Verkäufer, die bei der Nutzung des Zahlungsdienstes aufgrund des Käuferschutzes umfassende Dokumentation über die Versendung und die Beschaffenheit der versendeten Waren zu führen haben, werden hierdurch in ihren bestehenden Rechten bestätigt. Dennoch ist von einer umfassenden Dokumentation nicht abzusehen.

Obwohl der ordentliche Rechtsweg beiden Parteien nach dem Ausgang eines Käuferschutzantrags offensteht, ist eine Sanktionierung des PayPal-Kontos von Verkäufern bei häufigen Entscheidungen zugunsten der Käufer denkbar. In solchen Fällen werden die gutgeschriebenen Beträge auf dem PayPal-Konto nicht frei verfügbar, bis eine von PayPal festgesetzte Frist verstrichen ist.

Während sich PayPal damit eine für den Zahlungsdienst sichere Möglichkeit offenhält, ohne eigene Verluste den Käuferschutz zu gewähren, kann diese Verzögerung der Verfügbarkeit von erhaltenen Beträgen gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ein Existenzrisiko bedeuten.